Version 3 vom 5. Februar 2024

Reglement zum Nutzungsrecht von Bildern

und zum Recht auf das eigene Bild

 EINLEITUNG 

Dieses Reglement ist zur besseren Lesbarkeit in männlicher Form verfasst. Es gilt aber sowohl für Frauen wie Männer und darüber hinaus für alle Geschlechter. 

 

Art. 1 SINN UND ZWECK 

Der Kulturverein Elsass-Freunde-Basel (EFB) unternimmt regelmässig Ausflüge im Dreiland un organisiert Veranstaltungen. Dabei werden jeweils Fotos und/oder Filmaufnahmen (Bilder) erstellt. 

  1. Nutzungsrecht: Jeder, der an einem Anlass der EFB, sei es öffentlich oder in geschlossenem Rahmen, Bilder aufnimmt, ist deren Urheber und kann bestimmen, wer diese Bilder benutzen kann bzw. darf und wie diese verwendet werden dürfen. 
  2. Recht am eigenen Bild: Wer auf einem Bild erkenntlich ist oder auf einem solchen festgehalten werden soll, kann in der Regel darüber entscheiden, ob und in welcher Form ein Bild aufgenommen und veröffentlicht werden darf.

 

Art. 2 GELTUNGSBEREICH 

Dieses Reglement gilt für alle Mitglieder im Sinne der Statuten. Ebenso gilt es für Nicht-Mitglieder, die im Auftrag der EFB Bilder aufnehmen oder unaufgefordert zur Verfügung stellen oder die auf einem von den EFB verwendeten Bild erkennbar sind. 

 

Art. 3 ANERKENNUNG DES REGLEMENTS 

Mit der Erklärung der Mitgliedschaft bei den EFB anerkennt jedes Mitglied dieses Reglement. Nicht-Mitglieder anerkennen dieses Reglement durch die Annahme eines Auftrags. 

Spätestens durch die Übermittlung von Bildern an die EFB anerkennt ein Urheber dieses Reglement an, sofern er vorgängig über das Reglement in Kenntnis gesetzt worden ist. 

Bei unaufgeforderter Übermittlung von Bildmaterial an die EFB wird der Urheber vor der Verwendung des Bildmaterials auf dieses Reglement aufmerksam gemacht (es wird ihm eine entsprechende Mitteilung zugestellt). Ohne Widerruf innert der in der Mitteilung angegebenen Frist wird davon ausgegangen, dass der Urheber dieses Reglement akzeptiert. 

 

Art. 4 EINWILLIGUNG ZUM NUTZUNGSRECHT VON BILDERN 

Der Urheber erteilt den EFB unentgeltlich die Einwilligung, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Bilder genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Insbesondere dürfen die Bilder von den EFB auf ihrer Homepage (https://www.elsass-freunde-basel.ch), in der vereinseigenen Elsass-Gazette sowie in sonstigen Printmedien, eigenen publizierten Flyern, Broschüren etc. benutzt werden.

Die veröffentlichten Bilder werden mit dem Namen des Urhebers versehen. 

Bei allen Veröffentlichungen halten sich die EFB an die geltenden Bestimmungen der Datenschutz- und Persönlichkeitsschutz-Regelungen und sorgen für den Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die abgebildet sind. 

Der Urheber ist sich bewusst, dass die Bilder bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. 

 

Art. 5 BEARBEITUNG DES BILDMATERIALS 

Die EFB oder eine damit beauftragte Person kann die Bilder für ihren Verwendungszweck verändern, z.B. Zuschneiden, Belichtungskorrekturen anbringen, die Auflösung verringern, einen Copyright-Hinweis anbringen usw.. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, welche die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile, wie beispielsweise eine Rufschädigung, erwachsen. 

 

Art. 6 RECHT AM EIGENEN BILD

Jedes Mitglied erteilt den EFB die Erlaubnis, mit den Bildern gemäss Art. 4 zu verfahren. 

 

Art. 7 WIDERRUF DES NUTZUNGSRECHTES BZW. DER EINWILLIGUNG

Das Nutzungsrecht bzw. die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft von jedem Urheber widerrufen werden. Der Widerruf des Nutzungsrechts muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber den EFB erfolgen. 

 

Art. 8 LÖSCHUNG NACH VERÖFFENTLICHUNG 

Eine Löschung von bereits veröffentlichten Bildern im Internet kann durch die EFB nur im Rahmen ihrer Einflussnahme, d.h. auf ihrer eigenen Webseite und auf selbst betreuten Social-Media-Kanälen gewährleistet werden. Es kann nicht sichergestellt werden, dass z.B. die Bilder nicht von anderen Internetseiten kopiert oder verändert werden. Die EFB können nicht für Art und Form der Nutzung durch Dritte, wie z.B. für das Herunterladen von Bildern und deren anschliessender Nutzung und Veränderung, haftbar gemacht werden. 

Verursacht das Verlangen auf Löschung von bereits veröffentlichten Bildern einen Schaden (z.B. wenn bereits gedruckte Flyer mit Fotos nicht mehr verwendet werden können), kann der Urheber allenfalls dazu verpflichtet werden, diesen Schaden (teilweise) zu übernehmen. 

Bei Veröffentlichungen in Printmedien ist es nicht möglich, bereits verteilte Exemplare zurückzurufen. Es kann in diesen Fällen aber die künftige Verwendung untersagt werden. 

 

Art. 9 GELTUNGSDAUER 

Das Reglement bzw. die Einwilligung gilt ohne zeitliche Begrenzung. 

 

Art. 10 SCHLUSSBESTIMMUNG 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Reglements unwirksam sein oder werden bzw. Regelungslücken offenbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit der nicht betroffenen Passagen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. 

 

Art. 11 ÄNDERUNGEN DIESES REGLEMENTES

Die EFB können dieses Reglement jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. 

Es gilt die jeweils aktuelle, auf der Internetseite https://www.elsass-freunde-basel.ch publizierte Version. 

 

Art. 12 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Alle in diesem Reglement gemachten Angaben sind ohne Gewähr. Sie basieren auf den nach bestem Wissen ermittelten Daten und Informationen zum Urheberrecht bzw. Nutzungsrecht von Bildern. 

 

Art. 13 MEDIATIONSPFLICHT IM STREITFALL

Die Parteien, Urheber und die EFB werden vor dem Weg an ein Gericht verpflichtet, zunächst eine gütliche Einigung herbeizuführen, falls nötig unter Beizug eines Mediators. Erst, wenn dieser Weg gescheitert ist, ist ein Gang vor das Gericht zulässig. 

 

Art. 14. GELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND

Es gilt das Schweizer Recht, insbesondere das Urheberrecht. Gerichtsstand ist am Sitz des Vereins. 

Dieses Reglement wurde an der Vorstandssitzung vom 13.Februar 2024  verabschiedet. 

Der Präsident   Ein Vizepräsident
 
Dr. Robert Heuss    Hugo Neuhaus-Gétaz

 

Hier können Sie das Reglement downloaden: B Regl. Bilder Datenschutz.pdf

 

Version 3.0 vom 5. Februar 2024 HN /RH

* Beachten Sie, dass die Elsass-Freunde-Basel die gesamte Administration (Mitgliederverwaltung, Buchhaltung, Email-Versand, Dokumentenablage, Webseitenverwaltung und Gestaltung...)  mit der Vereinsverwaltung Clubdesk macht. Somit sind die Daten nicht mehr auf einzelnen privaten Computern gespeichert, wie dies früher war, sondern auf einem externen Server.
Siehe dazu: https://www.clubdesk.ch/de/vorteile/datensicherheit-und-datenschutz-verein.