Protokoll der Generalversammlung 2021 (schriftliche GV)
Basel, 5. Mai 2021
GENERALVERSAMMLUNG 2021 - Protokoll der auf dem Korrespondenzweg durchgeführten Abstimmungen
Mit der Elsass-Gazette Nr. 152 vom April 2021 – zugestellt am 30. März 2021 – hat der Vorstand den Mitgliedern mitteilen müssen, dass wegen der Coronavirus-Pandemie die Durchführung einer Präsenzversammlung zum zweiten Mal nicht möglich sei. Die Generalversammlung müsse deshalb wiederum in schriftlicher Form durchgeführt werden.
Die Abstimmungen sind unter Wahrung der Geheimhaltung durchgeführt worden. Jedem Rückantwort-Couvert war eine individuelle Ziffer aufgedruckt, welche die Legitimation zur Teilnahme darstellte. Die Couverts wurden von der Sekretärin ausgepackt und anschliessend von den Fragebogen separiert. Die Antwortbogen waren dadurch vollständig anonymisiert, eine Rückverfolgung auf die Person verunmöglicht.
Von den 313 (Vorjahr: 318) verschickten Abstimmungs- und Wahlfragebogen sind 154 (Vorjahr: 178) zurückgeschickt worden, was einer Stimmbeteiligung von 49% (Vorjahr: 56%) entspricht. Dabei sind folgende Resultate zustande gekommen:
-
Genehmigung des Protokolls der schriftlich durchgeführten Generalversammlung vom 24. März 2020
Ja: 152 Nein: 0 Enthaltung: 2 -
Genehmigung des Jahresberichtes 2020
Ja: 154 Nein: 0 Enthaltung: 0 -
Genehmigung der Jahresrechnung 2020:
Verschoben auf die GV 2022 -
Déchargeerteilung an den Vorstand
Verschoben auf die GV 2022 -
Festsetzung der Mitgliederbeiträge 2021
(CHF 50 für Einzelmitglieder, CHF 80 für Paare, CHF 100 für Kollektivmitglieder
Ja: 150 Nein: 0 Enthaltung: 1 -
Genehmigung der Änderungder Statuten vom 5.Februar 1999 gemäss Vorschlag des Vorstandes
Ja: 145 Nein: 0 Enthaltung: 6
Zur Statutenänderung sind sieben Bemerkungen eingegangen:
- Zu Art 4: Ein Mitglied findet, man könnte die Freimitgliedschaft schon ab 30 und nicht erst ab 35 Jahren Mitgliedschaft gewähren. Dies ist vor 35 Jahren so bestimmt worden und es besteht keine Notwendigkeit, dies zu ändern, zumal dies gerade für die treuesten Mitglieder zu Ungleichheiten gegenüber später Eingetretenen führen würde.
- Zu Art 6: Der letzte Satz könne weggelassen werden, da die Mitgliedschaft bereits in Art. 4 geregelt sei. In Art. 4 wird die Mitgliedschaft geregelt, in Art. 6 die Beitragspflicht. Der Satz ist also notwendig.
- Zu Art 10 Abs 2: Ein Mitglied ist der Ansicht, dass die GV mindestens vier Wochen vor dem Versammlungsdatum einberufen werden müsse und nicht nur 2 Wochen. Der Vorstand bemüht sich diese Frist einzuhalten, kann aber vier Wochen wegen des Erscheinungsdatums der Elsass-Gazette nicht immer garantieren, weshalb eine gewisse Flexibilität notwendig ist.
- Zu Art. 10 Abs 5 Ziff 13: Eine Person begrüsst es ausdrücklich, dass die Behandlung von Anträgen unter den Obliegenheiten der Generalversammlung aufgeführt werden.
- Zu Art 12: Ein Mitglied stört sich daran, dass der Kassier* vor den Vizepräsidenten aufgeführt wird. Diese Reihenfolge wurde geändert, weil ausser bei Präsident* und Kassier* der Vorstand sich selbst konstituiert. Zudem hat der Kassier* bedeutend mehr zu tun, als die Vizepräsidenten*.
- Zu Art 13: Ein Mitglied merkt an, dass die Haftungsklausel (Ausschluss der persönlichen Haftung der Mitglieder) unbedingt beibehalten werden sollte. Diese Bestimmung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtes, das diese persönliche Haftung ausgeschlossen hat, nicht mehr notwendig.
- Eine Person hat generell angemerkt, dass die Statuten viel zu eng gefasst seien, ohne dass sie Grundsätzliches ändern würden.
- Eine Person findet, dass man auf Grund der nicht stattgefundenen Anlässe im 2020 und bisher im 2021 auf den diesjährigen Mitgliederbeitrag verzichten oder diesen zumindest kürzen könnte. Über diesen Antrag kann nächstes Jahr beim Traktandum «Mitgliederbeiträge 2022» diskutiert werden.
Der Unterzeichnete dankt Hugo Neuhaus für die speditive und kompetente Vorbereitung der Wahlunterlagen, Sibyll Holinger, Irma Brantschen, Peter Obrist und Werner Schwarzwälder für ihren Sondereffort beim Versand der schriftlichen Unterlagen zur GV und unserer Sekretärin für die Auswertung der Abstimmungsresultate. Er dankt aber auch allen Mitgliedern, die an der schriftlichen Generalversammlung teilgenommen und damit ihr Interesse am Vereinsgeschehen zum Ausdruck gebracht haben.
Im Namen des Vorstandes
Dr. Robert Heuss, Präsident
Hier können Sie das Protokoll als PDF-Datei downloaden.
und hier finden Sie die revidierten Statuten vom 29. April 2021
* Die weibliche Form ist immer mitgemeint