, hn/Rudolf Schenker

Die lokale Rechtskommission im Elsass-Mosel wird beibehalten!

Tolle Neuigkeiten, 28 Tage vor der Wiedergeburt des Elsass! schreibt Brigite Klinkert, Ministre déléguée à l’insertion beim Arbeitsministerium, Elue d’Alsace.

So konnte man auf ihrer FaceBook-Seite lesen:
Die lokale Rechtskommission im Elsass-Mosel wird beibehalten! Tolle Neuigkeiten, 28 Tage vor der Wiedergeburt des Elsass!
Ich möchte mich bei meinem Kollegen dem Siegelgarde Eric Dupond-Moretti
für sein Zuhören und Unterstützung bedanken und den Elsässer Abgeordneten für ihre Arbeit. Gemeinsam haben wir eine schnelle und positive Lösung aufgebaut!
 
Die Elsass-Freunde können sich sicher noch an den interessanten Vortrag von Herrn
Jean-Marie Woehrling, Präsident des 1985 gegründeten Instituts für elsass-lothringisches Lokalrecht erinnern. Wir besuchten damals den Rheinhafen und anschliessend das Dreiländermuseum in Lörrach.
 
Rudolf Schenker berichtete darüber in der Gazette Nr. 144, April 2019:
 
Der Vortrag von Jean-Marie Woehrling auf Elsässisch zum Thema Lokalrecht war anspruchsvoll und sehr anregend – obwohl manchmal in der Diktion etwas kompliziert. Aber ist nicht die Eigenart des Elsass` zu beschreiben an sich ein schwieriges Unterfangen? Wie lassen sich kollektive Vorstellungen oder Erwartungen charakterisieren? Die sog. „Identität“ – hier der Elsässer – ist ein umstrittener Begriff. Was wenn schlagartig, hier zum zweiten Mal, eine Gesellschaft in einen andern Staat integriert werden soll? Beispiel: Der Grossvater Franzose, der Sohn Deutscher, der Enkel wieder Franzose – und das als Soldat in je verfeindeten Staaten! Was wenn Strafrecht, Arbeitsrecht, allgemeine Gesetze, Sozialversicherungen, Wirtschaftsgesetze, Kirchenrecht, Grundbuch, Kataster, Berufstitel usw. von einer anderen , nämlich einer neuen Macht diktiert werden? Einheimische oder „fremde Richter“ (ein aktueller Begriff in der Schweiz)?
Wie aufheben oder neu gestalten, was Handwerk, Ausbildung, Ladenöffnung, Wasserverordnungen, Jagdrecht, Fischereirecht, Feiertage, Krankenkasse, Erbrecht, Gemeinderecht usw. betrifft? Steht da Lokalrecht gegen nationales Recht? Lässt die Zentralmacht Lokalrecht gelten? Für Elsass-Lothringen, also seit 2015 in den „Grand Est“ eingebunden, gelten nach wie vorprovisorische Sonderbestimmungen, die eigentlich einen Verstoss gegen die Gleichheit oder Einheit des Gesetzes darstellen. Somit bleibt dieses Gebiet in ständiger Defensivsituation. 80 bis 90% der Bevölkerung seien für die provisorische Situation des Lokalrechts, sagt unser Referent.
Während des höchst interessanten Vortrags von Herrn Woehrling kam mir ständig jene Fraktion der Katharer in den Sinn, die im Elsass so um 1300 lebten – und dann ausgerottet wurden. Sie nannten sich „ Brüder und Schwestern vom freien Geist“, wollten weder Sündenfall noch Erlösungsbedürfnis, weder Ehe noch Eid anerkennen, sagten, die Menschen sollten sich ihres Wissens bewusst werden und entsprechend handeln. Warum sind diese Katharer ins Elsass eingewandert? Weil dort die Erde wasserreich und fruchtbar ist und weil, wer arbeitswillig und unabhängig (von Klerus und Adel) ist, es dort zu Wohlstand und Glück bringen kann. Solch freie Geister sind für heftige Ideologien nicht zu gebrauchen. Ist das ein möglicher Aspekt, um die sogenannte Identität des Elsass und der Elsässer zu charakterisieren? Aber beschwört denn der Begriff „Identität“ in der Politik nicht eher die Vergangenheit, weil die Zukunft Angst macht oder nicht gewusst wird, welche Zukunft wem wie zugemutet werden kann?